Einlass ins Bad und in den Saunabereich erhalten Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
Von der Pflicht zur Vorlage des Nachweises sind ausgenommen:
- Personen mit medizinischer Kontraindikation
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Kinder über 6 Jahre, die eine KiTa oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und dort regelmäßig getestet werden
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an Tests in den Schulen teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben