Cafeteria Hallenbad

Neuverpachtung Bistro Hallen- und Freibad

Das Bistro im Hallenbad Friedrichsthal soll zur neuen Hallenbadsaison 2024/25 - voraussichtlich ab 15. September 2024 - neu verpachtet werden. 

Der Betrieb findet während der Hallenbadsaison von Januar bis Mai und von September bis Dezember statt. 

Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Zusammenhänge zum Freibad, soll im Einvernehmen mit dem Schwimmverein Friedrichsthal der Betrieb der Gaststätte im Freibad (Schwimmertreff) bereits ab der Freibadsaison 2024 in den Monaten Juni bis August ebenfalls durch den neuen Pächter erfolgen. Den Verpächtern (Stadt und Schwimmverein) ist an einer dauerhaften Verpachtung sehr gelegen. 

Einzelheiten zum Inhalt des Pachtvertrages bzw. eine Terminvereinbarung zur Besichtigung der Einrichtungen können bei Herrn Großjean, Tel.: 06897/8568-305; E-Mail: grossjean@friedrichsthal.de, nachgefragt werden.

Zusätzliche Angaben zum Bistro im Hallenbad:

Verpächter für das Bistro im Hallenbad ist der Bäderbetrieb der Stadt Friedrichsthal.

Das Bistro im Hallenbad hat eine Nutzungskapazität von 35 Sitzplätzen. Der Zugang erfolgt zum einen über den Haupteingang des Hallenbades. Es besteht aber gleichzeitig ein direkter Zugang zum Bad. Der gesamte Warenein- und verkauf obliegt eigenverantwortlich dem Pächter. Verpflichtungen gegenüber einem Lieferanten bestehen nicht. Die Öffnungszeiten sind einvernehmlich mit dem Bäderbetrieb abzustimmen.

Derzeit finden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Dach und an der elektrischen Hauptverteilung des Hallenbades statt, die bis zur neuen Badesaison im Herbst abgeschlossen sein werden.

Zusätzliche Angaben zum Schwimmertreff im Freibad:

Der Betrieb findet während der Freibadsaison in den Monaten Juni bis Ende August statt. Verpächter des Schwimmertreffs ist der Schwimmverein Friedrichsthal.

Der Schwimmertreff hat eine Nutzungskapazität von 50 Sitzplätzen. Zusätzlich existiert eine Außenverkaufsstelle mit zusätzlicher Außenterrasse und direktem Zugang zum Freibad. Der Warenein- und verkauf obliegt eigenverantwortlich dem Pächter. Verpflichtungen gegenüber einem Lieferanten bestehen nicht. Die Öffnungszeiten sind einvernehmlich mit dem Bäderbetrieb und dem Schwimmverein abzustimmen.   

C. Jung
Bürgermeister

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